FAQ – Fragen & Antworten

Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um den IBH e.V. – sowohl als Hundehalter:in, als auch als Hundeunternehmer:in.

Sollten Sie zu ihrem Anliegen keine Antwort in unseren FAQ finden, so nehmen Sie gern direkt Kontakt mit uns auf unter info@ibh-hundeschulen.org.

Allgemeines zum IBH e.V.

Was macht den IBH e.V. aus? Was unterscheidet ihn von anderen Verbänden in der Hundebranche?
Hier finden Sie zusätzliche Antworten.

Was macht den IBH e.V. aus?

Der IBH e.V. ist ein Verband VON Mitgliedern FÜR Mitglieder. Netzwerken und ein reger Austausch der Mitglieder untereinander sind daher ein wesentlicher Bestandteil des IBH.

Außerdem steht der IBH mit seinen Mitgliedern für

  • einen respektvollen, empathischen und individuellen Umgang mit dem Mensch-Hund-Team.
  • eine gewaltfreie Ausbildung und Betreuung unseres Partners Hund auf Basis positiver Verstärkung.
  • Kompetenz rund um den Hund durch wissenschaftlich fundiertes Fachwissen und ständige Weiterbildung.

Dies ist nicht nur in der Satzung des IBH tief verankert, sondern spiegelt sich auch klar in unserem Leitbild wider.

Was sind die Ziele des IBH e.V.?

Ziel und Zweck des IBH e.V. sind lt. Satzung die Förderung und Verbreitung einer verhaltensgerechten Zucht, Aufzucht, Haltung, und Erziehung von Hunden, unter besonderer Beachtung  der Einhaltung und Förderung der Gesundheit und des Charakters der Tiere sowie der Belange/ Einhaltung der Tierschutzgesetze. 

Via Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung und Werbetätigkeiten für einen artgerechten, gewaltfreien und respektvollen Umgang und der Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen und dem allgemeinen Hundewesen in Europa und den Tierärztekammern in Deutschland trägt der IBH e.V. zur Erreichung dieser Zeile bei. (z.B. via der Kampagne #PositiveRocks!)

Warum sollte ich mich für ein IBH-Hundeunternehmen entscheiden?

Hundeunternehmer:innen  des IBH e.V. müssen zur Aufnahme als Voll-Mitglied ein Aufnhameprozedere mit eingehender Überprüfung ihrer Qualifikationen durchlaufen. Zudem verpflichten sich Voll-Mitglieder zur stetigen Weiterbildung, welche dem IBH gegenüber regelmäßig nachgewiesen werden müssen.

Sowohl unser Verband, als auch seine Mitglieder unterziehen sich zudem regelmäßigen Überprüfungen in Bezug auf die Einhaltung der Qualitätsstandards des IBH e.V. gemäß DIN ISO 9001

Sie können bei der Wahl eines Hundeunternehmens innerhalb des IBH also sicher sein, dass dort mit dem Hintergund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse gearbeitet wird. Als Kund:in eines IBH Mitglieds – ob in einer Hundeschule, bei einem/r Verhaltensberater:in oder einem Dogwalker – profitieren Sie somit von der umfangreichen Ausbildung auf Basis positiver Verstärkung, die unsere Mitglieder absolviert haben.

Wie finde ich ein IBH-Hundeunternehmen?

Mit unserem “Hundeunternehmen-Finder” haben Sie die Möglichkeit, gezielt nach Angeboten in Ihrer Nähe zu suchen. Sowohl nach PLZ & Ort, als auch nach Spezialisierung und Angeboten.

Was ist der Unterschied zwischen einem IBH-Voll- und Fördermitglied?

Für die IBH-Vollmitgliedschaft müssen umfangreiche Nachweise bezüglich Aus- und Weiterbildung durch die Hundeunternehmer:in erbracht werden. Ebenso ist ein detaillierter Fragebogen zur eigenen praktischen Tätigkeit auszufüllen. Während der Zeit der Voll-Mitgliedschaft sind darüber hinaus regelmäßig weitere Nachweise über Weiterbildungen gemäß der Satzung des IBH e.V. verpflichtend vorzulegen.

Fördermitglied im IBH e.V. kann hingegen auch jede/r Nicht-Hundeunternehmer:in werden, der/die den IBH und seine Arbeit durch einen kleinen Beitrag unterstützen möchte, sowie Trainer:innnen in Ausbildung, die vom Netzwerk des IBH profitieren möchten etc.

Fragen zur Mitgliedschaft

Im IBH e.V. gibt es sowohl Voll-, als auch Fördermitglieder. Unterschiede und Voraussetzungen zur Mitgliedschaft möchten wie hier anhand häufig gestellter Fragen beantworten.

Welche Vorteile habe ich als Hundeunternehmer:in von einer Mitgliedschaft im IBH e.V.?

Neben der Vernetzung von gleichgesinnten Hundeunternehmer:innen und dem kollegialen persönlichen und virtuellen Austausch in einer tollen Gemeinschaft (Mitgliederversammlung, Regionaltreffen, Facebook-Gruppe, moderierte Trainer:innen-Talks), bringt eine Mitgliedschaft im IBH e.V. zusätzlich geldwerte Vorteile.

IBH-Mitglieder profitieren von stark vergünstigten Gebühren bei Weiterbildungen, die der IBH e.V. selbst ausrichtet. (Seminare & umfangreiche Weiterbildungsreihen). Zudem bietet er seinen Mitgliedern exklusive Online-Weiterbildungen nur für Mitglieder.

Zusätzlich pflegt der IBH e.V. verschiedene Kooperationen und ermöglicht damit Abos und Mitgliedschaften zu reduzierten Preisen (z.B. dog ibox, Hey-Fiifi). Außerdem erhalten IBH-Mitglieder auf verschiedene Weiterbildungsangebote Rabatte.

Mitgliedern des IBH e.V. stehen des Weiteren Ressourcen zu kostenfreien Nutzung zur Verfügung, wie z.B. eine erste kostenlose Rechtsberatung rund um ihr Hundeunternehmen, Vorbereitungsunterlagen und Kursplanungen für den Hundeführerschein nach IBH e.V.-Richtlinien, sowie rechtssichere Vorlagen zum Thema Impressum, DSGVO etc.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um im IBH e.V. Mitglied werden zu können?

Grundsätzlich ist es notwendig, sich sowohl mit der Satzung als auch dem Leitbild des IBH e.V. im Sinne einer gewaltfreien Ausbildung und Betreuung von Mensch-Hund-Teams auf Basis positiver Verstärkung identifizieren zu können und diese anzunehmen.

Die formalen Voraussetzungen zur Aufnahme in den IBH ergeben sich aus den Nachweisen der unter „Wie beantrage ich eine Mitgliedschaft im IBH e.V.“ gelisteten Unterlagen.

Wie beantrage ich eine Mitgliedschaft im IBH e.V.?

Für den Antrag auf Mitgliedschaft im IBH e.V. müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • IBH Aufnahmeantrag
  • IBH Aufnahmefragebogen
  • Nachweise in Kopie einer grundlegenden Trainer:innen-Ausbildung und/ oder Nachweis in Kopie von mindestens 5 IBH anerkennungsfähigen Aus- oder Weiterbildungen (in Präsenz) im Sinne des Leitbildes und der Satzung des IBH e.V.
  • Kopie der Gewerbeanmeldung der hundeunternehmerischen Tätigkeit ODER den Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit (für Deutschland)
  • Kopie der Erlaubnis gemäß §11 TSchG (für Deutschland)
Was kostet die Mitgliedschaft im IBH e.V.?

Der Beitrag für eine Vollmitgliedschaft beträgt 180€/ Jahr, für eine Fördermitgliedschaft mindestens 75€/ Jahr. Es wird darüber hinaus bei Beantragung einer Voll-/ Fördermitgliedschaft eine einemalige Aufnahmegebühr von 90€ erhoben.

Bei Eintritt in den IBH e.V. im laufenden Geschäftsjahr ergibt sich lt. Satzung folgende Staffelung:

  • im 1. + 2. Quartal volle Beitragshöhe, 
  • im 3. Quartal ½ der Beitragshöhe,
  • im 4. Quartal ¼ der Beitragshöhe.

Der Beitrag zur Fördermitgiedschaft beträgt mindestens 50€/ Jahr, ebenfalls plus einmaliger Aufnahmegebühr in Höhe von 90€.

Was bedeutet “Geprüftes Mitglied ” im IBH e.V.”?

Für die IBH-Vollmitgliedschaft müssen umfangreiche Nachweise bezüglich Aus- und Weiterbildung durch die Hundeunternehmer:in erbracht werden. Ebenso ist ein detaillierter Fragebogen zur eigenen, praktischen Tätigkeit auszufüllen, welcher durch den Vorstand ggf. auch in einem persönlichen Gespräch geprüft wird. Allein ein Antrag auf Mitgliedsachaft ist also nicht ausreichend, um sich „Geprüftes Mitglied im IBH e.V.“ nennen zu können.

Während der Zeit der Voll-Mitgliedschaft sind darüber hinaus regelmäßig weitere Nachweise über Weiterbildungen gemäß der Satzung des IBH e.V. verpflichtend vorzulegen.

Was bedeutet “Fördermitglied” im IBH e.V.”?

Fördermitglied im IBH e.V. kann jede/r ( auch Nicht-)Hundeunternehmer:in, werden, der/ die den IBH und seine Arbeit durch einen kleinen Beitrag unterstützen möchte, sowie Trainer:innnen in Ausbildung, die vom Netzwerk des IBH profitieren möchten.

Fördermitglieder haben gemäß Satzung des IBH e.V. kein Stimmrecht und können in keinen Posten oder Ausschuss des IBH gewählt werden. Sie unterliegen nicht der Nachweispflicht von Fortbildungen.

Was entspricht den lt. Satzung geforderten 72 Fortbildungspunkten zum Erhalt der Voll-Mitgliedschaft?

Während der Vollmitgliedschaft sind regelmäßig und unaufgefordert Nachweise über die eigene Fortbildung in einem Umfang von mindestens 72 Punkten in zwei Jahren durch IBH-anerkannte Weiterbildungen zu erbringen. Die Punkte ergeben sich beispielhaft folgendermaßen:

Veranstaltung 2-tägig (ca. 13 Stunden) – 24 Punkte; Veranstaltung 1-tägig (ca. 7,5 Stunden) – 12 Punkte; Seminar ½-tägig (ca. 4 Stunden) – 6 Punkte; Abend-Vortrag (1,5-3 Stunden) – 4 Punkte; Webinar (1,5-3 Stunden) – 4 Punkte

Werden nur Fortbildungen in Präsenz als Nachweis lt. Satzung des IBH e.V. anerkannt?

Nein. Auch über weitere Medien (Online-Kurse, Zeitschriften-Abos, Fachliteratur etc.) können jeweils zwischen 1 und 6 Punkte nachgewiesen werden – allerdings müssen mindestens 36 Punkte durch Veranstaltungen in Präsenz nachgewiesen werden.
1/2- bis 2-tägige oder längere Online-Veranstaltungen (ab 6 Stunden – keine Webinare von 1,5 -4 Stunden) sind dabei wie Präsenz-Seminare zu werten.

Ich möchte eine Fortbildung (z.B. im Ausland) besuchen – diese wurde aber nicht im Vorhinein durch den IBH anerkannt. Kann diese dennoch angerechnet werden?

Ja. Es besteht immer die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen nach Absprache. So können auch Veranstaltungen, bei denen ein Antrag auf Anerkennung durch den IBH seitens des Veranstalters schwierig ist, da sie z.B. im Ausland stattfindet, auf Nachfrage durch den IBH als Nachweis anerkannt werden.

Dies sollte nach Möglichkeit VOR Veranstaltungsbeginn und Ablauf eines Zweijahreszeitraums beim Ausbildungsrat des IBH e.V. angefragt werden.

Woran erkenne, bzw. wie erfahre ich, ob eine Fortbildung durch den IBH e.V. anerkannt wird?

Sollte die Veranstaltung nicht schon durch das IBH-Prädikat “Anerkannte Fortbildung” gekennzeichnet sein, so fragen Sie am Besten direkt beim Veranstalter nach. Eine Anerkennung ist – sofern sie Leitbild und Satzung des IBH e.V. entspricht – einfach und kostenfrei zu erlangen.

Details zum Anerkennungsverfahren finden Sie in den FAQ unter “Fragen zur Anerkennung von Veranstaltungen durch den IBH e.V.” näher beschrieben.

Ist der Wechsel von einer Förder- in eine Vollmitgliedschaft – oder umegkehrt – jederzeit möglich?

Fördermitglieder müssen generell keine Fortbildungsnachweise erbringen. Wer von einer Fördermitgliedschaft in eine Vollmitgliedschaft wechseln möchte, muss das Antragsverfahren auf Vollmitgliedschaft durchlaufen und die dort geforderten Qualifikationsnachweise erbringen.

Wer aus einer Vollmitgliedschaft in eine Fördermitgliedschaft wechselt, muss für den Zeitraum der Vollmitgliedschaft seine Fortbildungspunkte nachweisen. Im Zeitraum der Fördermitgliedschaft müssen keine Fortbildungen nachgewiesen werden.

Ein Wechsel zurück in die Vollmitgliedschaft ist in den ersten zwei Jahren einer Fördermitgliedschaft ohne weiteres Aufnahmeverfahren möglich. Nach mehr als zwei Jahren Fördermitgliedschaft müssen wieder 72 Fortbildungspunkte IBH anerkannter Fortbildungen nachgewiesen werden, um die aktuelle Qualifikation belegen zu können.

Ein Wechsel der Art der Mitgliedschaft ist nur zum 31.12. eines Jahres möglich.

Fragen zum Hundeführerschein nach IBH e.V. Richtlinien

Eine Übersicht zum IBH-Hundeführerschein in Theorie und Praxis finden Sie an dieser Stelle. Zusätzlich möchten Ihnen wir darüber hinaus häufig gestellte Fragen beantworten.

Bieten nur dem IBH e.V. angeschlossene Hundeschulen den IBH-Hundeführerschein an?

Nein, es können auch Hundeschulen, die dem IBH nicht angschlossen sind, Prüfungen zum IBH-Hundefürerschein ausrichten. Sprechen Sie ihre Hudneschule an und bitten diese, Kontakt mit unserer Geschäftsstelle aufzunehmen. Gern stellen wir alle benötigten Unterlagen zur Verfügung und vermitteln einen durch den IBH zertifizierten Prüfer.

Bei Ablegung des IBH-Hundeführerscheins in einer IBH e.V. geprüften Hundeschule haben Sie zusätzlich die Gewissheit, dass dort die Grundsätze der gewaltfreien Hundeerziehung und des respektvollen Umganges mit dem Hund- Mensch-Team praktisch umgesetzt werden.

Ist der IBH-Hundeführerschein bei Behörden anerkannt?

Der IBH-Hundeführerschein ist in folgenden Bundesländern durch die dortigen zuständigen Ministerien anerkannt:

  • Anerkennung als behördlicher Sachkundenachweis und Verhaltens-/ Wesenstest gemäß dem Landeshundegestz in NRW (LHundG NRW)
  • Anerkennung als behördlicher Sachkundenachweis gemäß dem Niedersächsischem Hundegesetz (NHundG)
  • Anerkannt als gleichwertige Prüfung zur Leinenbefreiung nach dem Hamburger Hundegesetz (HundeG)
  • Anerkannt als gleichwertige Prüfung zur Leinenbefreiung nach dem Berliner Hundegesetz (HundeG)

Zusätzlich kann der IBH-Hundeführerschein als Nachweis für angehende Besuchshunde-Teams als Basisqualifikation zur Weiterbildung zum Einsatz des Hundes z.B. in Seniorenheimen, Kindergärten oder Schulen genutzt werden.

Welche Vorteile habe ich durch die Absolvierung des IBH-Hundeführescheins?

Der IBH-Hundeführerschein ist der Nachweis, dass das erfolgreich geprüfte Mensch-Hund-Team sich in allen Alltagssituationen umsichtig und verantwortungsvoll bewegt und der Hund jederzeit durch seine Bezugsperson kontrollierbar ist.

Sofern ein Hundführeschein nicht per Gesetz vorgeschrieben ist, führt die bestandene Prüfung in vielen Städten und Gemeinden in Deutschland zu einer (temporären) Minderung der Hundesteuer.

Was kostet die theoretische und praktische Prüfung des IBH-Hundeführerscheins?

Die theoretische Sachkundeprüfung kostet je Teilnehmer:in 27,50 € – inkl. Bescheinigung und Urkunde.

Die praktische Prüfung kostet je Mensch-Hund-Team 95,00 € – inkl. Prüferbericht und Urkunde. Bei Partnern, die mit einem Hund in einem Durchgang laufen, fällt für beide die Prüfungsgebühr an und sie müssen durch die Hundeschule entsprechend angemeldet werden. Beide erhalten einen eigenen Prüferbericht/ eine eigene Urkunde.

Fragen zur Anerkennung von Veranstaltungen durch den IBH e.V.

Als Fortbildungsnachweise unserer Mitglieder werden nur Veranstaltungen akzeptiert, welche durch den IBH e.V. selbst veranstaltet werden ODER VORHER durch IBH e.V. anerkannt wurden.

Es können also auch “externe” Veranstaltungen  von Seminaranbieter:innen und Nicht-Mitgliedern, aber auch einzelne Veranstaltungen, Veranstaltungsreihen, Weiterbildungen und Online-Angebote durch den IBH e.V. anerkannt werden.

Welche Fortbildungen werden vom IBH e.V. anerkannt?

Die Veranstaltungen müssen für eine Anerkennung dem gewaltfreien und respektvollen Ansatz der Ausbildung und dem Training von Menschen mit ihren Hunden auf Basis positiver Verstärkung – wie er in der Satzung und dem Leitbild des IBH e.V. verankert ist – entsprechen. Die Anerkennung ist via Antragsformular unkompliziert möglich.

Wie beantrage ich die Anerkennung einer Veranstaltung druch den IBH e.V.?

Der Antrag kann formlos unter anerkennung@ibh-hundeschulen.org eingereicht werden. Bitte nutzen Sie dazu diese Vorlage.

Wenn eine Veranstaltung mit einem bestimmten Thema und/ oder von einem/er externen Referent:in anerkannt wurde – gilt diese Anerkennung dann generell?

Nein. Es muss für jeden einzelnen Veranstaltungstermin ein gesonderter Antrag auf Anerkennung gestellt werden.

Kann jeder/ jede eine Anerkennung als Referent:in durch den IBH e.V. erlangen?

Nein. Voraussetzung für die generelle Anerkennung als Referent:in und damit der der Anerkennung aller eigenen Angebote ist eine Voll-Mitgliedschaft im IBH e.V.

Sie haben ihr Anliegen nicht in unseren FAQ gefunden? Gern kontaktieren Sie uns!